Jablotron KFW-Förderung

Die KFW-Förderung ist eine Maßnahme zum Schutz vor Einbrüchen für Eigentümer & Mieter.

Die KFW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen die Sicherheit erhöht wird.

Das Wichtigste in Kürze:

Wer kann Anträge stellen?

  • Eigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter*innen
  • Erstkäufer*innen einer Immobilie, die einbruchssicher umgebaut wurde

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Einbruchsschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland wie zum Beispiel:

  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
    • Diese müssen die Anfornderungen der Normenreihe DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen.

Mindestanforderungen

Anlage zum Merkblatt Einbruchschutz (455-E) – Technische Mindestanforderungen (kfw.de)

Höhe des Zuschusses pro Antrag

Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500€ pro Antrag bis maximal 15.000€ je Wohneinheit. Die erste 1.000€ werden mit 20% bezuschusst und die Restliche mit 10%.

Der Antrag für KFW-Zuschuss muss unbedingt beantragt werden bevor Sie mit den Arbeiten beginnen! Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft. Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss.

Sie erhalten bis zu 1.600€ je Wohnung als Zuschuss. Die genaue Höhe hängt von den Kosten ab:

  • Für Kosten unter 500€: Kein Zuschuss
  • Für Kosten über 500 bis 1.000€: 20% Zuschuss
  • Für Kosten über 1.000€ bis 15.000€: 10% Zuschuss


Beispiel: Ihre Kosten liegen bei 5.000€. Sie erhalten für die ersten 1.000€ einen Zuschuss von 20% (200€) und für die weiteren 4.000€ einen Zuschuss von 10% (400€). Ihr Zuschuss beträgt also insgesamt 600€.

Einen praktischen Zuschussrechner finden Sie hier.

Wichtig: Es können nur Rechnungen berücksichtigt werden, die auf die Zuschussempfängerin bzw. den Zuschussempfänger gemäß Antragsbestätigung ausgestellt sind. Liegt Ihr Vorhaben beginn vor dem Zusage Datum, können wir entsprechende Rechnungen nicht anerkennen.

Alle Infos zur Förderung 455-E