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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand: 01.04.2024

Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der i-Alarmsysteme GmbH, Technologiestraße 4, 2722 Weikersdorf, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen.
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich unsere AGB.
  3. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter A.1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam.
  4. Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend unsere einschlägigen Bedingungen, abrufbar unter [www.i-alarmsysteme.at] in der jeweils gültigen Fassung.

Vertragsinhalt

  1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Käufer zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen schriftlichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
  2. Der Käufer erteilt bereits jetzt die Zustimmung, dass wir nach Auftragserteilung technische Änderungen vornehmen dürfen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.

Preise

Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Lieferzeiten, Lieferung & Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich. Wir bemühen uns diese spätestens innerhalb von ca. sechs Wochen nach Vertragsabschluss durchzuführen. Ein angegebener Liefertermin ist als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner zu verstehen, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Vertragspartners verlängern die Lieferzeit angemessen.
  2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Lieferschwierigkeiten, Preiserhöhungen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn Sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, sofern uns kein grobes Verschulden an der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung trifft. Verlängert sich die Leistungszeit oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten.
  3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzuges aufgrund eines ausdrücklich und schriftlich vereinbarten Liefertermins ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen- Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsecht bezieht sich nur auf die Lieferungs- oder Leistungsteile, für den Verzug vorliegt.
  4. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit mehrfach kumulativ beschränkt: Erstens auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden. Zweitens mit 0,5% des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch mit 5% des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde.
  5. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sofern sie zu keiner Preiserhöhung führen und die Disposition des Kunden nicht beeinträchtigen.
  6. Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen.
  7. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart.
  8. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab Werk. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.

Zahlung

  1. Die Fälligkeit der Rechnung tritt mit Rechnungslegung ein. Der Käufer erteilt vorweg seine Zustimmung zur elektronischen Rechnungslegung.
  2. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 1,5% p. M. berechnet. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Vertragspartners mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
  3. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
  4. Zahlungen erfolgen ausschließlich an uns.
  5. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung aufzuschieben.
  6. Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf entsprechenden Teilzahlungen zu.

Eigentumsvorbehalt & Forderungsabtretung

Alle Waren bleiben (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.

Der Vertragspartner ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Vertragspartner alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Vertragspartner bekanntzugeben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter uns unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.

Gewährleistung

  1. Für Mängel leisten wir nur unter nachstehenden Voraussetzungen Gewähr:
    Mängel müssen bei sonstigem Anspruchsverlust binnen angemessener Frist nach Ablieferung bei uns gerügt werden.
    Am gerügten Liefergegenstand Instandsetzungsarbeiten, sonstige dürfen Manipulationen Reparaturversuche, oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und c. der Liefergegenstand muss vom Vertragspartner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und eingesetzt werden bzw. worden sein.
  2. Mängelansprüche können nur innerhalb von sechs ab Übergabe/Übernahme unserer Leistung geltend gemacht werden. Diese absolute Verjährungsfrist ist unabhängig davon, wann der Mangel erkennbar geworden ist.
  3. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe/Übernahme vorhanden bzw angelegt war, trifft den Vertragspartner. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
  4. Der Einsatzbereich von gelieferter Software muss den vorgeschriebenen Systemvoraussetzungen entsprechen.
  5. Wir sind nicht verantwortlich für Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben und für Mängel oder Probleme, die durch solche Umstände verursacht werden. Zu diesen Umständen zählen unter anderem der normale Verschleiß, Katastrophen, Pandemien, schuldhaftes Verhalten des Benutzers oder jeder anderen Partei, die durch den Käufer eingesetzt wird, unsachgemäße Installation, Anwendung, Lagerung oder Wartung der Produkte oder andere Ursachen, die nicht in den Produkten selbst liegen, oder das Nichtbefolgen unserer Empfehlungen. Wir haften nicht für Mängelschäden oder Mängelfolgeschäden aufgrund von Batterien, die in Verbindung mit den gelieferten Produkten verwendet werden oder geliefert wurden.
  6. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl ausschließlich auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung.
  7. Zur Mangelbeseitigung hat der Vertragspartner Gelegenheit sowie eine angemessene Frist zu gewähren.
  8. Die Mängelhaftung bezieht sich unter anderem nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Bauarbeiten, ungeeigneten ungeeigneter Baugrundes Betriebsmittel, und solcher mangelhafter chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Haftung

  1. Soweit nicht in den gegenständlichen Bedingungen Ansprüche ausdrücklich dem Vertragspartner ohnedies zugesprochen werden, werden alle denkbaren Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn diese gründen auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten mit der Einschränkung gemäß Pkt. D. Z 4 durch uns.
    Hierzu gehören insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung (ex contractu), unerlaubter Handlungen (ex delictu) sowie Mangelfolgeschäden, Gewinnentgang, Folgeschäden. Produktionsausfall und sonstiger Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
  2. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden bei leichter Fahrlässigkeit übernehmen wir nur im Ausmaß der Deckung – dem Grunde und der Höhe nach - der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
  3. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.
  4. Die Haftung für Ein- und Ausbaukosten eines verkauften mangelhaften Produktes ist ausgeschlossen.
  5. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  6. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  7. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche zum Beispiel in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebenso wenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort & Gerichtsstand

  1. Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, ROMI-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.
  2. Als Erfüllungsort wird der Ort am Sitz des Verkäufers in 2722 Weikersdorf, Technologiestraße 4 vereinbart.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht an unserem Sitz in 2722 Weikersdorf, Technologiestraße 4.

Sonstiges

  1. Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.
  2. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinen unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
  3. Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  4. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
  5. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.