Wohnbauförderung “Sicheres Wohnen”

Mit der Förderung Sicheres Wohnen trägt Österreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen. Derzeit bieten bereits 3 Bundesländer eine Alarmanlagen-Förderung an: Niederösterreich, Oberösterreich und das Burgenland.

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Förderung Niederösterreich
Gültig bis 31.12.2023
Alle Informationen finden Sie hier.

  • Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt mit einem einmaligen Direktzuschuss von bis zu 1.000€
  • Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich.
  • Beim Einbau von Alarmanlagen zu beachten: OVE Richtlinie R2
  • Die Förderung ist mit 31. Dezember 2023 befristet

Wer wird gefördert

  • Eigentümer/Mieter von Eigenheimen
  • Eigentumswohnungen
  • Mietwohnungen

 

Förderung Oberösterreich
Alle Informationen finden Sie hier.

  • Gefördert wird der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile), der ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und der ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab 01. Juli 2009 eingebaut wurden.
  • Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert
  • Gefördert wird objektbezogen der einmalige Einbau einer Alarmanlage
  • 30% der anerkannten Invesititionskosten (Brutto), max. jedoch 1.000€ werden in orm eines Direktzuschusses gefördert

 

Wer wird gefördert

  • Eigentümer/Mieter von Eigenheimen
  • Eigentumswohnungen
  • Mietwohnungen

 

Förderung Burgenland
Alle Informationen finden Sie hier.

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
  • Die Alarmanlage muss den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entsprechen.
  • Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden und die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.

Wer wird gefördert

  • Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgendland wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberichtigte, Mieter und Pächter
  • Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
  • Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen